Kompetenz im Schallschutz

Schallschutz leicht gemacht Planungs- und Rechtssicherheit mit einem Schallschutznachweis vom Experten
Für Ihr Gebäude erstellen wir die erforderlichen bau- und zivilrechtlichen Schallschutznachweise, wie zum Beispiel die Unterlagen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach DIN 4109 im Rahmen der Baugenehmigung. Unser Leistungsbild orientiert sich hier an der HOAI (2021) und umfasst die Leistungsphasen 1-7.
Unser Schallschutzexperte unterstützt Sie auch bei der Erstellung zivilrechtlicher Vereinbarungen zum Schallschutz in Ihren Verträgen und sind Ihr kompetenter Ansprechpartner bei deren Umsetzung. So erhalten Sie Rechts- und Planungssicherheit für Ihr Projekt. Dabei betrachten wir die Schallübertragung innerhalb des Gebäudes und den Schutz gegen Außenlärm. Als Ihr Expertenbüro verfügen wir über moderne technische Ausstattung, weitreichende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Bauakustik und der bauakustischen Messtechnik.
Leistungsbild:
- bau- und zivilrechtliche Schallschutznachweise nach DIN 4109, LHP 1 bis 7 gem. HOAI (2021)
- zivilrechtliche Vereinbarungen zum Schallschutz
- Beratung zur Umsetzung eines erhöhten Schallschutzes
- Messungen Ihrer individuellen Deckenaufbauten
Unseren Bauteilkatalog finden hier. Die Ergebnisse dazu sind immer kostenlos in unserer Datenbank verfügbar und werden ständig erweitert.